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Alles bleibt ganz anders? Vieles ungeklärt bei der AWG

Zu den neuesten und in sich widersprüchlichen Meldungen über eine Fristverlängerung für die Auflösung des Crossborder- Leasing- Vertrages der Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) nimmt für DIE LINKE. Remscheid Fritz Beinersdorf Stellung:

Am 29. Oktober hat DIE LINKE über das Gerichtsurteil des Bezirksgerichts des Northern Districts of Ohio vom 28. Mai 2008 gegen den AWG Trust informiert. In einer Sitzung des Wuppertaler Stadtrats am 10. November erklärte der Kämmereichef Alfred Lobers: „Viele Dinge sind in den USA im Fluss. Das Urteil müssen wir erst auswerten, das braucht seine Zeit.“

Fragt sich, was man in den fünf Monaten seit dem Urteil getan hat. War es den Kämmerern in Remscheid und Wuppertal überhaupt bekannt?

Der Inhalt des Urteils lässt sich wie folgt zusammenfassen: „Die USA dulden globalen Steuerbetrug nicht länger.“

Am 21.10.2008 hat die US Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) die US-Investoren aufgefordert, ihre CBL Verträge bis zum 31.12.2008 vorfristig zu beenden, andernfalls würden sie zwangsaufgehoben.

Die Verträge der AWG mit der Norddeutschen Landesbank und der Landesbank Baden- Württemberg werden aber weiter laufen. Dies wird die Vertragsauflösung nicht vereinfachen und gerade deshalb wäre mehr denn je Transparenz notwendig. Die Verantwortlichen scheinen jedoch Transparenz zu meiden wie der Teufel das Weihwasser. Warum?

Wenn trotz aller Unklarheiten und Risiken in diesem „Geschäft“ von einigen Politikern der 1999 errungene „Barwertvorteil“ immer noch abgefeiert wird, müsste ihnen klar sein, dass dieser „Barwertvorteil“ auch als „Honorar für die Beihilfe zur Steuerhinterziehung“ bezeichnet werden kann.

Bleibt zum Abschluss noch eine Frage: „Was wird unter diesen Voraussetzungen aus dem Cross- Border- Leasing-Deal des Wupperverbandes?