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„DIE LINKE. Remscheid international“

tritt an zur Wahl des Integrationsausschusses 2010.

Viele Einwohnerinnen und Einwohner in Remscheid haben einen Migrationshintergrund. Diese interkulturelle Realität macht Remscheid lebens- und liebenswert und muss auf gesellschaftlicher, politischer und rechtlicher Ebene Berücksichtigung finden.

Unsere Thesen und Forderungen  für ein solidarisches und interkulturelles Remscheid

Einige unserer Forderungen:

  • Kommunales Wahlrecht für alle,
  • bessere politische Beteiligung von  Migrantinnen und Migranten,
  • interkulturelle Ausrichtung von Verwaltung, sozialen Diensten und Schulen,
  • Qualifizierung von kommunalen Mitarbeitern in interkultureller Kompetenz,
  • bessere berufliche und schulische Förderung,
  • Sprachkurse,
  • Anerkennung von ausländischen Abschlüssen;
  • mehr Begegnungsmöglichkeiten in öffentlichen Räumen, in Vereinen, im Wohnumfeld und in Stadtteilen

Die Stadt Remscheid soll:

  • alle Ermessensspielräume nutzen, um Menschen in Not zu helfen,
  • Asylsuchende würdig aufnehmen,
  • Flüchtlingen aus Krisengebieten psycho-soziale Betreuung zur Verfügung stellen

 

Fundamentalistische und faschistische Vereinigungen dürfen keine Möglichkeiten der Darstellung in jeglicher örtlicher und medialer Form erhalten.

Wir - die Mitglieder, Freundinnen und Freunde der Wählergruppe DIE LINKE. Remscheid international – sind Menschen, die hier miteinander leben. Wir sind verschiedener sozialer, ethnischer und religiöser Herkunft und setzten uns für ein solidarisches und gleichberechtigtes Zusammenleben und für ein interkulturelles Remscheid ein.


 

Um diesem Ziel näher zu kommen tritt  „DIE LINKE. International“ zur Wahl des Integrationsausschusses im Februar 2010 an.

Was ist der Integrationsausschuss?

Am 7. Februar 2010 werden in der Stadt Remscheid und den Gemeinden Nordrhein- Westfalens die Integrationsausschüsse  gewählt. Diese kommunalen Gremien bestehen aus direkt gewählten  Migranten- vertretern und aus Ratsmitgliedern. Gemeinsam bilden sie ein Fachgremium für alle integrationspolitisch relevanten Fragen in den Städten.

 

Wer darf wählen?

  • Ausländer,
  • Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben haben. Diese müssen sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Auch Spätaussiedler und Eingebürgerte können also ihre Stimme für den Integrationsausschuss abgeben.
  • Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
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