LINKS wirkt! Auch beim Sozialdezernenten in Remscheid

Der Sozialdezernent der Stadt Remscheid, Burkhard Mast-Weisz (SPD), gelangt im RGA zu den gleichen Vorschlägen wie Gregor Gysi. Er weist richtig darauf hin, dass die Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze Sache des Bundes wäre.

Endlich wird auch im Remscheider Sozialdezernat über die Auswirkungen der stark steigenden Energiepreise diskutiert. Hierzu nimmt für DIE LINKE. Remscheid ihr Sprecher Fritz Beinersdorf Stellung:

Am 20. Juni ist der Antrag der LINKEN., die Strom- und Gasversorger durch Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Sozialtarifen zu verpflichten, am Votum der anderen Bundestagsfraktionen gescheitert. Auch der Bergische Bundestagsabgeordnete Jürgen Kucharczyk (SPD) stimmte gegen die Einführung von Sozialtarifen.

Gregor Gysi, Fraktionsvorsitzender der LINKEN. im Deutschen Bundestag, betonte in einem Interview mit dem Tagesspiegel vom 27. Juli 2008:. „Wenn es keine Sozialtarife gibt, müssen wir den unteren Einkommensgruppen anders helfen. Dann müssen wir zumindest bei Hartz IV aufstocken und bei der Grundsicherung für Rentner.“

Der Sozialdezernent der Stadt Remscheid, Burkhard Mast-Weisz (SPD), gelangt im RGA zu den gleichen Vorschlägen wie Gregor Gysi. Er weist richtig darauf hin, dass die Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze Sache des Bundes wäre. Ich für meinen Teil meine, es wäre Zeit, dass Remscheids Sozialdemokratie ihrem MdB ein wenig Feuer unter dem Hintern macht, denn nicht der Städtetag beschließt, sondern das Parlament.

Außerdem möchte ich kurz auf den vom EWR-Prokuristen Dr. Macke im RGA angesprochenen„verwaltungstechnischen Aufwand“ eingehen:

Der normale Haushaltskunde zahlt einen Strompreis von 20,12 Cent/kWh und Netzkosten von 6,34 Cent/kWh. Der industrielle Kunde mit Regelsteuersatz zahlt einen Strompreis von 11,95 Cent/kWh und Netzkosten von 1,53Cent/kWh ( Durchschnittspreise zum 1. April 2007 ).

Der Regelsteuersatz ist aber nur eine rechnerische Größe und wird von keinem Unternehmen effektiv bezahlt. Ab einer jährlichen Stromsteuerbelastung von 512,50 € kommt für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 12,30€ je Megawattstunde zur Anwendung. Darüber hinaus haben Unternehmen des produzierenden Gewerbes einen zusätzlichen Vergütungsanspruch, dessen Höhe sich an der Stromsteuerbelastung einerseits und der Entlastung durch die Absenkung des Arbeitgeberanteils an den Rentenversicherungsbeiträgen andererseits bemisst. Weiterhin gibt es bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren im produzierenden Gewerbe, die vollständig von der Stromsteuer befreit sind.

Im Angesicht dieser Tatsachen frage ich mich, welchen „verwaltungstechnischen Aufwand“ es darstellen würde, einem Anspruchsberechtigten den Industrietarif als Sozialtarif zu berechnen?