Kinderrechte kommen nicht ins Grundgesetz

Fassungs- und sprachlos haben wir zur Kenntnis nehmen müssen: Kinderrechte werden nun doch nicht ins Grundgesetz aufgenommen.

Bereits im Koalitionsvertrag von CDU und SPD war vereinbart worden Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen, so wie Kinderschutzorganisationen es seit Jahren fordern. Nach langjährigen Verhandlungen war ein Text entstanden, der zumindest die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder schützen und das Wohl der Kinder „angemessen“ berücksichtigen sollte. Der Text – ein Kompromiss; man könnte auch sagen eine Minimalforderung, schließlich werden Teilhabe – und Mitbestimmungsrechte für Kinder gar nicht erwähnt.

Aber selbst auf diesen Kompromisstext konnten sich die Bundespolitiker nicht einigen, ein absolutes Armutszeugnis. Dass Kinder besonders schutzbedürftig sind und besonderer Unterstützung bedürfen hat gerade die Corona- Pandemie noch einmal eindringlich vor Augen geführt. Aber selbst vor diesem Hintergrund war zum Thema Kinderrechte keine Einigung zu erzielen.

Da bleibt nur die Frage: Welchen Stellenwert haben Kinder in dieser Gesellschaft wirklich, abgesehen von den Beteuerungen vieler Politiker:innen in schönen Sonntagsreden?