Kinder haben Anspruch auf Schulmaterialien

Zu Beginn des neuen Schuljahres weist DIE LINKE. Remscheid darauf hin, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulmaterialien der schulpflichtigen Kinder haben.

Zu Beginn des neuen Schuljahres weist DIE LINKE. Remscheid darauf hin, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulmaterialien der schulpflichtigen Kinder haben.

Immer mehr Remscheider Schulkinder kommen aus Einkommensschwachen Haushalten und sind zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes auf ALG II- und Sozialgeldleistungen angewiesen. Aus der niedrigen Regelleistung von 211 Euro für unter 14-Jährige und 281 Euro für 14 bis 18-Jährige sollen neben Lebensunterhalt, Kleidung, wiederkehrende Anschaffungen usw. auch noch die Schulmaterialien bezahlt werden.

DIE LINKE. weist die Eltern leistungsbeziehender Schülerinnen und Schüler darauf hin, dass sie bei der ARGE Remscheid einen Antrag auf Schulmaterialien stellen können. Bei den Schulbüchern müssen zwei Drittel der anteiligen Kosten im Rahmen der Lernmittelfreiheit durch die Stadt getragen werden, den Rest haben die Eltern als Eigenanteil aufzubringen. Bei Bezieher/-innen von ALG II und Sozialhilfe wir der Eigenanteil gegen Beleg ersetzt oder sie sie erhalten einen sogenannten Schulbuchauftrag der über den Buchhandel abgewickelt wird. Es ist außerdem auch möglich, dass Eltern durch das Schulverwaltungsamt Kosten für Schulbücher rückwirkend erstattet bekommen.

Die ARGE gewährt Kosten für Schulmaterialien wie Hefte, Blöcke, Schreib- und Zeichenmaterialien aber auch Turnsachen auf Darlehensbasis. Dies muss aber unbedingt vor dem Kauf beantragt werden. Die ARGE ist in der Pflicht, hier unbürokratisch und schnell die Leistungen zu gewähren.

Nach Meinung der LINKEN ist die Gewährung auf Darlehensbasis jedoch rechtswidrig und fordert die Betroffenen auf, gegen die Darlehensbescheide Widerspruch einzulegen. Das Darlehen ist in einen Zuschuss umzuwandeln oder hilfsweise bis zu geplanten bundesweiten Einführung von Schulbeihilfen voraussichtlich zum 1. Januar 2009 in monatlichen Raten von 1 Cent von der Regelleistung abzuziehen und danach die noch offene Restschuld zu erlassen.

Weitere Auskünfte über die Kostenübernahme von Schulmaterialien, Musteranträgen und Widerspruchsmöglichkeiten unter Tel: 0174/8976480