Durch HartzIV in den Hungerstreik getrieben

Seit fünf Wochen befindet sich Berndt Pfeifer aus Gütersloh im Hungerstreik. Der Grund hierfür ist die sehr kreative Auslegung der HartzIV-Gesetze zu Ungunsten der HartzIV-Empfänger durch die Gütersloher ARGE, die hier GH-Aktiv GmbH genannt wird.

Seit fünf Wochen befindet sich Berndt Pfeifer aus Gütersloh im Hungerstreik. Der  Grund hierfür ist die sehr kreative Auslegung der HartzIV-Gesetze zu Ungunsten der HartzIV-Empfänger durch die Gütersloher ARGE, die hier GH-Aktiv GmbH genannt wird.

Im Februar wurden Berndt Pfeifer bisher gewährte Zuschüsse zur  Miete gestrichen. Im Dezember wurde ihm der Verpflegungsanteil für einen Krankenhausaufenthalt den er nicht angetreten hat, ungerechtfertigt einbehalten. Berndt Pfeifer wusste aufgrund der ungerechten und schikanösen Behandlung keinen anderen Ausweg mehr und trat in den Hungerstreik. Mittlerweile ist sein Zustand Lebensbedrohlich.

Der Fall Berndt Pfeifer ist kein Einzelfall. Das perfide Hartz-IV-System zwingt Menschen in Armut, grenzt sie aus und treibt viele an den Rand der Verzweiflung. Es lädt geradezu ein, Menschen zu Objekten der Willkür zu machen. Dieses System Hartz IV muss weg. Als Sofortmaßnahme fordern wir die Herstellung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen, um den Betroffenen wenigstens einen Minimalschutz ihrer sozialen Bürger- und Grundrechte zu gewähren.

Berndt Pfeifer fordert nunmehr mit seinem Hungerstreik eine Entschuldigung der zuständigen Verantwortlichen der Verwaltung. Diese sitzen nicht nur in der Gütersloher Hartz-IV-Behörde. Vielmehr sind die Schuldigen in der rot-grünen Koalition unter Schröder und in der heutigen schwarz-roten Koalition zu finden. Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, sofort moderierend einzugreifen, um das Schlimmste in Gütersloh zu verhindern.

Die LINKE. Remscheid spricht Berndt Pfeifer die volle Solidarität aus und fordert GT-aktiv GmbH als zuständige ARGE auf

  1. Den letzten Bewilligungsbescheides von Ende Februar zurückzunehmen , in dem die Miete erheblich gekürzt wurde.
  2. Die Auszahlung der zu Unrecht einbehaltenen 55,80 EURO
  3. Eine Entschuldigung durch den Geschäftsführer der GT-Aktiv GmbH Herrn Kupcyc.