Beschluss über Kooperation der Stadtwerke vertagen!

Am Donnerstag dem 24.April 2008 soll in der Sitzung des Remscheider Stadtrats über die „Kooperation“ der Stadtwerke Remscheid sowie ihrer Tochtergesellschaften mit den Versorgungs- und Verkehrsunternehmen von Solingen und Velbert im Rahmen des Zusammenschlussvorhabens „Rheinisch-Bergischer Stadtwerke-Verbund“ beschlossen werden.

Am Donnerstag dem 24.April 2008 soll in der Sitzung des Remscheider Stadtrats über die „Kooperation“ der Stadtwerke Remscheid sowie ihrer Tochtergesellschaften mit den Versorgungs- und Verkehrsunternehmen von Solingen und Velbert im Rahmen des Zusammenschlussvorhabens „Rheinisch-Bergischer Stadtwerke-Verbund“ beschlossen werden.

 

In kritischer Würdigung dieses Vorhabens erklärt DIE LINKE. Remscheid:

Wir sind für eine sinnvolle Zusammenarbeit im Interesse der Bürger. Es ist jedoch mit Recht zu bezweifeln, dass dieser Zusammenschluss wirklich im Interesse der Bürger ist. In der Begründung des Beschlusses wird im Punkt 4: „Nutzen und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit“ mit Zahlen und Annahmen gearbeitet, die weit entfernt von jeglicher Realität sind und einer kritischen Nachprüfung nicht standhalten.

Ebenso vermissen wir in dem Vertragswerk eine Ausstiegsklausel, die es ermöglichen würde, die Remscheider Stadtwerke in ihrer Gänze wieder „zurückzuholen“. 

Nach Ansicht der LINKEN wehrt sich die Belegschaft der drei Stadtwerke mit Recht gegen das Vertragswerk, denn ein Zusammenschluss auf der Basis der bisher vorliegenden Vorschläge wäre ein Zusammenschluss auf Kosten der Belegschaft. „Ausgründungen“ und Schaffung von weiteren Neugesellschaften mit nicht geklärter Tarifbindung wären Tür und Tor geöffnet, Einbußen bei Lohn, Gehalt, Urlaub und sozialen Leistungen vorprogrammiert.

Die Verhandlungen zwischen den Betriebsräten und den Geschäftsleitungen sind noch nicht abgeschlossen und werden in der ersten Maiwoche weitergeführt. Das heißt, dass alle die Belegschaft betreffenden Punkte in der Beschlussvorlage noch nicht abgeklärt sind. Ebenso sind einige Punkte des Vertragswerkes einer erneuten Prüfung zu unterwerfen. Es kann nicht wieder so sein, dass wie bei den „Zinsspekulationsgeschäften“ der Rat über den Tisch gezogen wird.

Die Vertragswerke, insbesondere der „Konsortialvertrag“, der als geheime Kommandosache behandelt wird, müssen überprüft werden, die Zahlenwerke belegt und verifiziert werden.

Der Beschluss ist zu vertagen. zurück