Barrierefreiheit bei der RB47 sofort herstellen

Zu den Aussagen des Vorstandssprechers der Verkehrsverbundes Rhein Ruhr(VRR) vor dem Bauausschuss, über die im RGA und der Bergischen Morgenpost berichtet wurde stellt der Sprecher der LINKEN. Remscheid Jens Zwinscher fest:

Zu den Aussagen des Vorstandssprechers der Verkehrsverbundes Rhein Ruhr (VRR) vor dem Bauausschuss, über die im RGA und der Bergischen Morgenpost berichtet wurde, stellt der Sprecher der LINKEN. Remscheid Jens Zwinscher folgendes fest:

„Die Aussage von Vorstandssprecher VRR Martin Hausmann ist ein Schlag ins Gesicht aller, die schon seit Jahren befürchten, dass auch mit den neuen Bahnhöfen in Remscheid kein barrierefreies Ein- und Aussteigen aus den Zügen möglich sein wird. Jahrelang wurde den Remscheidern ihr gesetzliches Recht auf barrierefreies Reisen vorenthalten mit der Begründung des "Übergangszustandes". Jetzt müsste eigentliche auch dem letzten Remscheider Politiker klar sein, dass auf unbestimmte Zeit alle Bevölkerungsgruppen mit oft unüberwindbaren Schwierigkeiten beim Ein- und Ausstieg aus der RB47 zu rechnen haben.

In unzähligen Sitzungen des Behindertenbeirates wies man ausdrücklich darauf hin, dass ein barrierefreier Bahnsteig nicht "automatisch" zu einem barrierefreien Ein- und Ausstieg führt. Den beratenden und stimmberechtigten Mitgliedern des Behindertenbeirates wurde schon sehr früh offensichtlich, dass auch das immer gerne von Herrn Meinecke versprochene neue Zugmaterial auch nach 2007 nicht kommen würde. Daher forderten die Mitglieder des Behindertenbeirates bei Neuplanung und Neubau der Remscheider Bahnhöfe günstige und alternative Lösungen für einen barrierefreien Zugang in die Züge zu schaffen. Zahlreiche Bemühungen des Behindertenbeirates wurden von Fachleuten der CDU, SPD, der Bahngesellschaften und Herrn Kennepohl (CDU) als unnötig und nicht relevant abgelehnt, eben mit dem Verweis auf den noch anzuschaffenden passgenauen Zug für die Kursbuchstrecke 458.

Daher fordert DIE LINKE. Remscheid nun die jetzt handelnden Politiker des Landes und der Kommune und die Verantwortlichen der  Bahngesellschaften auf, die nach dem Gesetz geforderte Barrierefreiheit beim Ein- und Ausstieg aus den Zügen der RB47 nachträglich, nach den Kriterien des Gleichstellungsgesetzes des Landes NRW, für Menschen mit Behinderungen herzustellen. Der mangelnde und dem Gesetz widersprechende Zustand muss zeitnah behoben werden.“