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Gestörtes Verhältnis zum Grundgesetz

Zu Forderungen des RCDS-Bundesvorsitzenden Gottfried Ludewig, so

genannten gesellschaftlichen Leistungsträgern doppeltes Wahlrecht

einzuräumen, erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja

Kipping:

 

Ich fordere die CDU auf, sich von solchen Entgleisungen des ihr

nahestehenden Studentenverbandes zu distanzieren.

Der RCDS-Vorsitzende fordert im Klartext, dass die Stimmen von Rentnern

und Erwerbslosen nur halb so viel Wert sein sollen. Damit verlässt

Ludewig den Boden der Demokratie. Im Grundgesetz ist festgelegt, dass

die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner,

unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.

Vorstellungen, wonach nur wer gut verdient bzw. einen Arbeitsplatz hat,

uneingeschränktes Wahlrecht haben soll, sind mit dem Grundgesetz

unvereinbar.

Ludewig spaltet die Bevölkerung in wertvolle und weniger wertvolle

Bürgerinnen und Bürger. Dieser Vorschlag trägt die Handschrift eines

Nützlichkeitsrassismus. Wenn der Verfassungsschutz konsequent wäre,

müsste er nun den RCDS wegen verfassungsfeindlicher Tendenzen ins

Visier nehmen.

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