Gestörtes Verhältnis zum Grundgesetz
Zu Forderungen des RCDS-Bundesvorsitzenden Gottfried Ludewig, so
genannten gesellschaftlichen Leistungsträgern doppeltes Wahlrecht
einzuräumen, erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja
Kipping:
Ich fordere die CDU auf, sich von solchen Entgleisungen des ihr
nahestehenden Studentenverbandes zu distanzieren.
Der RCDS-Vorsitzende fordert im Klartext, dass die Stimmen von Rentnern
und Erwerbslosen nur halb so viel Wert sein sollen. Damit verlässt
Ludewig den Boden der Demokratie. Im Grundgesetz ist festgelegt, dass
die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.
Vorstellungen, wonach nur wer gut verdient bzw. einen Arbeitsplatz hat,
uneingeschränktes Wahlrecht haben soll, sind mit dem Grundgesetz
unvereinbar.
Ludewig spaltet die Bevölkerung in wertvolle und weniger wertvolle
Bürgerinnen und Bürger. Dieser Vorschlag trägt die Handschrift eines
Nützlichkeitsrassismus. Wenn der Verfassungsschutz konsequent wäre,
müsste er nun den RCDS wegen verfassungsfeindlicher Tendenzen ins
Visier nehmen.
