Anfrage: Wie hält es Remscheid mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen

Mit der Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes 2018 wurde das Gesetz auf die

Themen Tariftreue und Mindestlohn reduziert. Es entfielen damit die Zielvorgaben zur

generellen Beachtung von strategischen Beschaffungszielen, wie Frauenförderung,

Umweltschutz und Energieeffizienz sowie die Beachtung von Mindestanforderungen der ILO an

die Arbeitsbedingungen im Herstellungsprozess.

Aus diesem Grunde stellt die Fraktion DIE Linke. Remscheid folgende Fragen:

1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nur
Firmen beauftragt werden, die ausschließlich sozialversicherungspflichtig beschäftigtes
Personal einsetzen und den für den Ausschreibungsbereich maßgeblichen Tarifvertrag
anwenden?
2. Wendet die Verwaltung bei der Vergabe von Aufträgen zusätzliche soziale Kriterien an
- entsprechend den strategischen Beschaffungszielen?
Wenn ja- welche?
3. Wie werden diese Kriterien in die jeweiligen Vergabeunterlagen aufgenommen?
4. Wie können diese Kriterien bei der Ausführung des Auftrags wirksam überwacht
werden?
5. Gibt es rechtssichere Vertragsklauseln?
 

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