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Quarantänebrief-Verfahren geändert

Widersprüche bleiben

Die Corona-Situation an und um die Schulen und Kitas in Remscheid bleibt weiter chaotisch. Sich ständig ändernde Anordnungen und Verfahren, die z.T. denen des Landes widersprechen, verwirren und verunsichern nicht nur die Lehrenden und die Eltern, sondern auch die Kinder. Deswegen hat DIE LINKE in den vergangenen Wochen diverse Anfragen und Anregungen zu dem Thema gestellt – sei es z.B. zu der Testsituation oder den Quarantäneverfahren.

Bei Letzterem störte uns und viele Eltern vor allem die Formulierung des sogenannten Quarantänebriefs, den Eltern bekommen haben, wenn sich ihre Kinder in Quarantäne begeben mussten. Dieser war nicht nur in einer unempathischen und bürokratischen Sprache verfasst, die sich an Verboten und Drohungen orientiert, sondern enthielt auch unrealistische und irritierende Verhaltensaufforderungen, wie kein gemeinsames Essen mit dem Kind oder ein separates Aufenthalts- und Schlafzimmer.

Erfreulicherweise nahm die Verwaltung unsere Eingaben und die des Kinderschutzbundes auf und besserte nach. Da Verfügungen aktuell ohnehin ausfallen, wird dem Amtsblatt und der Homepage nun ein Elternbrief beigelegt, der die Situation der Eltern empathisch aufgreift und gute Tipps für die Quarantänezeit liefert.

 

Gleichzeitig erreicht uns aber eine offizielle Antwort der Stadt auf unsere Anfrage zu den Quarantänebriefen, die die alte Praxis verteidigt und der neuen widerspricht. So heißt es u.a. als Begründung gegen einfühlsamere Formulierungen und Tipps, dass die Behörde mit der Veröffentlichung von Ratschlägen und Empfehlungen an betroffene Erziehungsberechtigte impliziert, dass diese offensichtlich Hilfestellungen benötigen und darüber hinaus eventuell andere Vorstellungen von der Gestaltung der Quarantänezeit haben und gegebenenfalls ihre „Erziehungskompetenz“ infrage gestellt sehen. Deswegen stellt man also lieber direkt knallharte Anordnungen auf – da fühlen sich die Eltern sicherlich weniger bevormundet.

Zur Frage, wie solche Anordnungen für Familien überhaupt praktisch umsetzbar sind, wenn z.B. der Haushalt gar nicht über genügend Zimmer für eine dauerhafte Separierung der Kinder verfügt, heißt es nur, dass dies nicht beurteilt werden könnte und die praktische Umsetzbarkeit der Verhaltensregeln zu prüfen, ist nicht möglich. Nicht umsetzbare Anordnungen bei gleichzeitiger Drohung der zwangsweisen Absonderung des Kindes, sind unserer Meinung nach nicht nur unlogisch und verwerflich, sondern tragen sicher wenig zur Akzeptanz von Coronaschutzmaßnahmen bei. Doch laut der zuständigen Behörde wird nicht gedroht, denn: „es gehört zu den Grundzügen eines rechtmäßigen Verwaltungshandelns, dass die Behörde keine Drohungen ausspricht, sondern auf die Rechtsfolgen (hier: die Androhung eines Zwangsmittels) eines möglichen „Fehlverhaltens“ des Empfängers der Verfügung hinzuweisen hat.“ Na dann.

 

Immerhin ist das Verfahren jetzt geändert wurden. Warum wir allerdings gleichzeitig eine widersprüchliche Antwort bekommen haben, wissen wir nicht. Anscheinend war man sich innerhalb der Verwaltung nicht ganz einig. Für uns ist es ein Hinweis darauf, dass die chaotische Situation an den Schulen und Kitas eventuell nicht nur den (zugegebenermaßen auch für die Verwaltung sehr neuen und herausfordernden) allgemeinen Pandemie-Umständen und wechselnden Anordnungen oberer Stellen geschuldet ist, sondern vielleicht auch strukturellen Problemen im Verwaltungsapparat.