Strompreiserhöhung gleich Regelsatzkürzung

Die von der EWR Remscheid geplante Strompreiserhöhung zum 01. Januar 2010 stellt eine indirekte Regelsatzkürzung für Hartz IV Leistungsempfänger dar.

Der im Regelsatz festgelegte Posten für Strom beträgt z. B. für eine allein stehende Person : € 27,76. Auch im sparsamsten 1-Personen-Haushalt werden diese € 27,76 mit Leichtigkeit übertroffen und nicht selten zahlen Hartz IV-Empfänger für ihren Strom € 50,- bis € 60,- monatlich. weiter

Hartz IV = Armut per Gesetz

Während, kurz nach der Einführung und Umsetzung der Hartz IV-Gesetze, das Land und die rot-grüne Regierung noch euphorisch jubelten, im Kampf gegen die kontinuierlich ansteigende Arbeitslosigkeit endlich ein adäquates Instrument gefunden zu haben um diese zu senken, begannen auf der anderen Seite die Hartz-Gesetze ihr wahres Gesicht zu zeigen. ...weiterlesen

Wer nicht arbeitet soll nicht essen

Was verbindet Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin mit Bundeswirtschaftsminister Michael Glos. Es ist nicht ihr Resort. Nein es sind ...weiter